Kategorie: Neuigkeiten

2025 Gebührenänderung Sportbootführerscheine zum Jahr 2026

Die Gebühren betragen nun einschließlich Umsatzsteuer:

Erteilung Fahrerlaubnis (Ausstellung SBF): 29,82 Euro

Ausstellung vorläufiger Führerschein: 24,90 Euro

Eine Übergangsregelung wird es nicht geben. Wenn also der Antrag auf Zulassung zur Prüfung im Jahr 2025 gestellt wurde und der SBF im Jahr 2026 ausgestellt wird, ist die geänderte Gebühr für die Erteilung der Fahrerlaubnis (Ausstellung SBF) zu zahlen.

2019 – Datenschutz bei UBI, SRC und LRC

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.

Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw.gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.