Anträge

Wichtig – Drucken Sie bitte das Ärztliche Zeugnis im Duplexdruck. Das heißt beiden Seiten auf eine Seite oder lassen Sie beide Seiten vom Arzt abstempeln und unterschreiben.

Ärtzliches Zeugnis

Wichtiger Hinweis für Sportbootführerscheinbewerber ohne amtlichen Kfz ‐ Führerschein bzw. ohne EUKfzFührerschein

Sehr geehrte Damen und Herren,
für Bewerber ab 18 Jahren ist zum Erwerb des Sportbootführerscheines Binnen ein gültiger, amtlicher deutscher bzw. EU Kfz‐Führerschein vorzulegen. Eine Kopie ist bei der Antragstellung dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen und das Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden.
Wer keinen Kfz‐Führerschein besitzt und am Tage der Prüfung das 18.
Lebensjahr vollendet hat, muss ein Führungszeugnis für Behörden (Muster 0) nach den §§ 31, 30 Abs. 5 BZRG vorlegen.
Andere Führungszeugnisse werden nicht anerkannt!
Das Führungszeugnis ist unter Vorlage des Personalausweises und der Angabe des Verwendungszweckes und unserer Behördenkennziffer (R6542) bei der Meldestelle gegen Gebühr zu beantragen.
Das Führungszeugnis muss vom Bundeszentralregister direkt an den
Prüfungszentrum geschickt werden. Daher ist es dringend notwendig, dass Sie die Adresse des Prüfungsausschusses angeben!

DMYV Prüfungsausschuss
Mannheim Darmstadt
Merowingerstraße 5
67433 Neustadt an der Weinstraße

Verwendungszweck: Amtlicher Sportbootführerschein Binnen / See


Sehr wichtig:
die Gebührenquittung über die Beantragung bitte Ihrem Antrag auf
Zulassung zur Prüfung beifügen.
Bewerber unter 18 Jahren benötigen kein Führungszeugnis, sondern eine Einverständniserklärung (siehe Downloads) eines gesetzlichen Vertreters bzw. dessen Unterschrift auf dem Antragsformular!
Damit es für Sie keine unangenehmen Verzögerungen gibt, legen Sie bitte dieses Schreiben bei der Meldebehörde vor.Merowingerstraße 5433

Antrag auf Zulassung zur Pruefung UBI

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.

Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw.gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

Antrag auf Zulassung zur Pruefung SRC

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.

Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw.gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

Antrag auf Zulassung zur Pruefung LRC

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen („Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises…“) sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.

Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw.gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

Häufige Fragen und Antworten rund um die Sportbootführerscheine

Link zu FAQ

Sämtliche Unterlagen (im Original) sowie die Prüfungsgebühr müssen spätestens 7 Tage vor dem Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss eingegangen sein. Sie können die Anträge direkt nach dem Öffnen per Computer ausfüllen. Bitte nach dem Ausdrucken handschriftlich unterschreiben und mit den geforderten Unterlagen per Post an den PA-MA-DA senden.